
Um ein Fahrzeug einlösen und Kontrollschilder beziehen zu können, sind folgende Unterlagen einzureichen (per Post oder am Schalter):
Anmeldeformular
Elektronischer Versicherungsnachweis (eVn); er muss am Einlösedatum gültig sein (Gültigkeitsdatum darf nicht mehr als 30 Tage zurückliegen). Bei Anhängern ist kein eVn nötig (ausgenommen Anhänger mit gefährlicher Ladung)
Fabrikneues Fahrzeug: Prüfungsbericht Form. 13.20 A von Garage/Händler
Gebrauchtes Fahrzeug: Original Fahrzeugausweis des bisherigen Halters (eventuell mit Prüfungsbericht oder Formular 13.20 B, wenn eine Nachprüfung erfolgte)
Wohnsitzbestätigung, Schriftenempfangsschein oder Ausländerausweis bei einem Neu- oder Wiederzuzug in den Kanton Luzern
Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis bei erstmaligem Schilderbezug
Firmenfahrzeuge: Auszug aus dem Handelsregisteramt bei erstmaligem Schilderbezug
STRASSENVERKEHRSAMT
DES KANTONS LUZERN
Fahrzeugzulassung
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens
Telefon | 041 - 318 18 11 |
Fax | 041 - 318 18 45 |

