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Ausländische Fahrzeuge


Ausländische Motofahrzeuge und Anhänger müssen mit schweizerischem Fahrzeugausweis und schweizerischen Kontrollschildern versehen werden, wenn


Bezüglich Verzollung des Fahrzeuges melden Sie sich bitte vorgängig beim Zollamt Luzern, Luzernerstrase 88, 6014 Littau, Tel. 041 259 01 70


Ausländische Fahrzeuge werden vor Erteilung des schweizerischen Fahrzeugausweises geprüft. Sie haben den in der Schweiz geltenden Vorschriften zum Zeitpunkt ihrer 1. Inverkehrsetzung im Ausland zu entsprechen.
Die ausländischen Fahrzeugausweise und Kontrollschilder werden eingezogen. Der annullierte Ausweis wird an die Zulassungsbehörde zurückgesandt. Die Kontrollschilder werden vernichtet oder entwertet.


Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die technische Auskunft, Tel. 041 318 18 66.


Achtung: Betreffend erforderliche Unterlagen beachten Sie auch Formulare Direktimporte, rechte Spalte >>


Kontakt Fahrzeugzulassung

STRASSENVERKEHRSAMT
DES KANTONS LUZERN
Technische Auskunft
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens


Telefon

041 - 318 18 11

Fax

041 - 318 18 66

E-mail

Fahrzeugzulassung


Formulare

Anmeldung Importfahrzeuge (Form Fz. 01)

Import ohne EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)

Import mit EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)

USA / Kanada-Import

Merkblatt  Übersiedl.-, Ausstattungs-, Erbschaftsgut, sowie zollfreie Einfuhr