Gesuchseinreichung
Wird das Gesuch erstmals eingereicht, so haben Sie persönlich vorzusprechen und zusätzlich einen gültigen Identitätsnachweis mit aktuellem Farbfoto und einen Schriftenempfangschein vorzulegen. Es ist auch möglich, mit dem Gesuch bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohnsitzgemeinde vorzusprechen und sich dort identifizieren zu lassen. Diese leitet das Gesuch direkt an uns weiter.
Gesuche können frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters eingereicht werden. Früher eingegegange Gesuche werden zurückgewiesen.
Damit Sie den Termin für die Theorieprüfung direkt per Internet (IDispo-Führer) buchen können, ist der Nothelferausweis unbedingt zusammen mit dem LFA-Gesuch einzureichen.
Gesuchsformulare können beim Polizeiposten sowie beim Strassenverkehrsamt bezogen oder hier heruntergeladen werden.
STRASSENVERKEHRSAMT
DES KANTONS LUZERN
Führerzulassung
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens
| Telefon | 041 - 318 18 22 |
| Fax | 041 - 318 19 22 |
| Führerzulassung |
| Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. eines Führerausweises der Kategorie und Gesuch um Umtausch eines ausländischen Führerausweises der Kategorie | |
| Verlustanzeige von Ausweisen |