
Wer die Steuer- und Versicherungspflicht ruhen lassen will, kann die Kontrollschilder deponieren. Die Versicherung ruht von dem auf die Abgabe oder Versendung der Schilder folgenden Tag an. Bereits bezahlte Verkehrsteuern werden gutgeschrieben und zurückerstattet.
Die Schilder können bei uns am Schalter oder an einer Hauptpoststelle (Liste) abgegeben werden. Sie können uns die Schilder auch per Post zustellen oder jederzeit in unseren Briefkasten beim Haupteingang einwerfen. Schilder werden nur in sauberem Zustand und ohne Rahmen entgegengenommen.
Hinterlegte Kontrollschilder bleiben ab dem Zeitpunkt der Rückgabe 18 Monate für die Halterin oder den Halter reserviert und werden anschliessend freigegeben. Die Schilder werden dann wieder einer neuen Halterin oder einem neuen Halter zugeteilt.
STRASSENVERKEHRSAMT
DES KANTONS LUZERN
Kontrollschilder
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens
Telefon | 041 - 318 18 88 |
Fax | 041 - 318 19 29 |

