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Besteuerung der Schiffe ab 1.1.2005


Der Steuerbetrag eines Schiffes ist abhängig von der Länge und der Motorisierung:


a. Länge


bis

5 m Länge

Fr.

110.00

bis

7 m Länge

Fr.

150.00

bis

9 m Länge

Fr.

200.00

über

9 m Länge

Fr.

250.00


b. Antriebsleistung der Verbrennungsmotoren


Für jede volle oder angebrochene kW Antriebsleistung wird ein Zuschlag gemäss folgender Abstufung erhoben:


bis

200 kW Leistung

Fr.

8.50

von

201 bis 300 kW Leistung

Fr.

9.50

über

300 kW Leistung

Fr.

10.50


Die Steuerperiode ist das Kalenderjahr. Die Hälfte der Steuer wird geschuldet, wenn das Schiff nach dem 31. Juli in Verkehr oder zwischen dem 1. April und dem 31. Juli ausser Verkehr gesetzt wird.


Bei einer Ausserverkehrsetzung vor dem 31. März werden für das laufende Jahr bereits bezahlte Steuern rückvergütet.



Kontakt Schifffahrt

STRASSENVERKEHRSAMT
DES KANTONS LUZERN
Schifffahrt
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens


Telefon

041 - 318 19 11

Fax

041 - 318 19 00

E-mail

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