
Geschätzte Fasnächtlerinnen und Fasnächtler
Mit den Merkblättern und Formularen möchten wir euch helfen, die Fasnacht möglichst problemlos geniessen zu können. Wir liefern euch die gesetzlichen Grundlagen und geben Empfehlungen ab. Mit diesen Instrumenten sollte es möglich sein, die Fasnachtswagen gesetzteskonform zu bauen und entsprechend zu immatrikulieren. Nur eine seriöse Vorbereitung bietet Gewähr, Unannehmlichkeiten zu verhindern, Unfällen vorzubeugen und nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
Wir wünschen allen eine rüüdig schöne und unfallfreie Fasnacht.
Betriebssicherheitsbestätigung
STRASSENVERKEHRSAMT
DES KANTONS LUZERN
Sonderbewilligung
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens
Telefon | 041 - 318 18 99 |
Fax | 041 - 318 18 98 |
Internet Seite des astra / Schadenwehr Gotthard Sonderbewilligung für Ausnahmefahrzeuge und Ausnahmetransporte sowie Sonntags- und Nachtfahrten |

