leichte Widerhandlung

Eine leichte Widerhandlung liegt vor, wenn sowohl das Verschulden als auch die Gefährdung (der Sicherheit anderer) leicht sind. Nach einer leichten Widerhandlung wird eine Verwarnung ausgesprochen, wenn bisher noch keine Widerhandlungen im Strassenverkehr begangen wurden (Leumund als Motorfahrzeugführer). Der Lernfahr- oder Führerausweis muss hingegen für mindestens einen Monat entzogen werden, wenn in den vorangegangenen zwei Jahren der Führerausweis bereits entzogen war oder eine andere Administrativmassnahme (z. B. eine Verwarnung) verfügt wurde.

Vorbelastung in den letzten zwei Jahren Massnahme
Keine Vorbelastung Verwarnung
Verwarnung oder Entzug Mind. 1 Monat Entzug

 

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Administrativmassnahmen
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 77

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