Fahrverbot in der Schweiz

Dieses richtet sich gegen Inhaber ausländischer Führerausweise mit Wohnsitz im Ausland. Für den Erlass eines Fahrverbots müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt sein wie für den Entzug des (schweizerischen) Führerausweises. Das gegenüber einem Inhaber eines ausländischen Führerausweises verfügte Fahrverbot ist ebenfalls ins Register IVZ-Massnahmen einzutragen und wird auch der jeweiligen ausländischen Behörde gemeldet.

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Administrativmassnahmen
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 77

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