Dieses richtet sich gegen Inhaber ausländischer Führerausweise mit Wohnsitz im Ausland. Für den Erlass eines Fahrverbots müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllt sein wie für den Entzug des (schweizerischen) Führerausweises. Das gegenüber einem Inhaber eines ausländischen Führerausweises verfügte Fahrverbot ist ebenfalls ins Register IVZ-Massnahmen einzutragen und wird auch der jeweiligen ausländischen Behörde gemeldet.