Aufgebotsschreiben

Wir stellen für Sie sicher, dass Ihr Führerausweis nicht plötzlich weg ist. Dazu senden wir Ihnen ca. 5 Tage nach Ihrem 75. Geburtstag ein Schreiben zu, in welchem wir Sie über die notwendigen Untersuchungen informieren.

Kein Grund zur Sorge - Sie erhalten ausreichend Zeit, um mit dem Arzt Ihrer Wahl ein Datum zu vereinbaren und uns die Untersuchungsresultate zuzusenden. Der genaue Zeitpunkt wird für jede Kundin und jeden Kunden individuell berechnet und ist in Ihrem Schreiben aufgedruckt. Der jeweilige Zeitraum beträgt ca. 3 Monate. Sollte Ihre Einladung aus irgendeinem Grund ausnahmsweise unauffindbar oder der Termin vergessen worden sein, ist das kein Problem. Zwei Wochen vor Ablauf Ihrer Frist erhalten Sie von uns ein Erinnerungsschreiben.

Diese Untersuchung muss normalerweise alle zwei Jahre wiederholt werden. Auch hier nehmen wir Ihnen die Arbeit ab. Wir erfassen Ihre eingereichten Dokumente und vermerken uns das Untersuchungsdatum jeder Kundin und jedes Kunden. Dann berechnen wir die individuelle Frist bis zu Ihrer nächsten Untersuchung. Wir werden Sie frühzeitig daran erinnern, wenn der Untersuch ansteht. Und selbstverständlich erhalten Sie wiederum drei Monate Zeit, um uns die Resultate zu übermitteln.   

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2 
E-Mail

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Medizinisches Kontrollwesen
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 92

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