Zusätzliche Untersuchung

Nach geltendem Recht kann die kantonale Behörde im Einzelfall die vertrauensärztliche Untersuchung ausdehnen. Dies geschieht in der Praxis immer dann, wenn die Fahreignung nicht ohne weitergehende Untersuchungen abschliessend beurteilt werden kann. In diesem Fall wird die betroffene Person verpflichtet, sich einer zusätzlichen Abklärung eines Spezialisten (Augenarzt, Neurologe, Psychologe, Institut für Rechtsmedizin usw.) zu unterziehen.
Die Spezialärzte empfehlen dem Strassenverkehrsamt die allenfalls notwendigen Auflagen.

Ebenfalls kann ein Vertrauensarzt eine Kontrollfahrt anordnen lassen.

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2 
E-Mail

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Medizinisches Kontrollwesen
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 92

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