Motorfahrzeug mit Alternativantrieb

Die Berechnung der Verkehrssteuern für Personenwagen, Motorräder, Kleinmotorfahrzeuge und dreirädrigen Motorfahrzeugen mit Elektro-, Gas-, Wasserstoff-, Brennstoffzellen- oder Hybridantrieb erfolgt auf der Grundlage von § 7 (Absatz 3) der Verordnung zum Gesetz über die Verkehrsabgaben und den Vollzug des eidgenössischen Strassenverkehrsrechte SRL 777.

Für Lieferwagen, Lastwagen, Sattelschlepper etc. sowie für Arbeitsmotorwagen, Traktoren, Motorkarren, Motoreinachser, die gewerblich verwendet werden, erfolgt Berechnung nach § 4a (Absatz 1) der gleichen Verordnung.

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Buchhaltung
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 55
E-Mail

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