Steuerzuschlag

Für Motorfahrzeuge, welche um drei oder mehr Euro-Emissionskategorien schlechter eingestuft sind als die aktuell geltende, ist zusätzlich zur ordentlichen Steuer jährlich ein Zuschlag von 30 Prozent zu bezahlen.

Dies betrifft aktuell die Fahrzeuge mit Emissionscode B00, B01, B02 und B03.

Der Steuerzuschlag wird erst erhoben, wenn das Fahrzeug den Halter wechselt (auch innerhalb der Familie) oder erstmals im Kanton Luzern eingelöst wird.

Weiter wird der Steuerzuschlag auch bei Fahrzeugen erhoben, welche im Wechselschild eingelöst sind.

Für Veteranenfahrzeuge wird kein Steuerzuschlag erhoben.

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Buchhaltung
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 55
E-Mail

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