Eintrag/Löschung "Halterwechsel verboten"

Ein Halter, der sein Schiff least, kann bei der Zulassungsstelle mit einem amtlichen Formular beantragen, dass ein Halterwechsel der Zustimmung der Leasingfirma bedarf. Die Zulassungsstelle trägt diese Beschränkung im Schiffsausweis ein. Der Eintrag ist kostenpflichtig (siehe Gebührentarif).

Wird der Zulassungsstelle ein Schiffsausweis vorgelegt, der den Eintrag „Halterwechsel verboten“ enthält, so verweigert sie

  • a. die Annullierung des Schiffsausweises;
  • b. die Ausstellung des Schiffsausweises auf einen neuen Halter;
  • c. die Löschung des Eintrags.

Die Verweigerung ist hinfällig, wenn die schriftliche Zustimmung der Leasingfirma oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil über die Eigentumsverhältnisse vorliegt.

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Schifffahrt
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 19 11
E-Mail

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