Halterwechsel

Fahrzeugprüfung bei Halterwechsel 

Bei einem Halter- oder Halterinnenwechsel ist ein Fahrzeug zu prüfen, wenn die erste Inverkehrsetzung mehr als zehn Jahre zurückliegt und die letzte Prüfung länger zurückliegt, als der für die entsprechende Fahrzeugart geltende Nachprüfintervall vorgibt. 

Davon ausgenommen sind Fahrzeuge mit jährlichem Nachprüfintervall. Bei diesen muss die letzte Nachprüfung vor weniger als einem Jahr durchgeführt worden sein.

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Disposition Fahrzeugprüfung
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 33

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