Tagfahrlicht

Das Tagfahrlicht, auch Licht am Tag genannt, ist eine Fahrzeugbeleuchtung, die nur für Fahrten bei guten Sichtverhältnissen am Tag eingesetzt werden darf, sofern die Benutzung des Abblendlichts nicht vorgeschrieben ist. Das Tagfahrlicht besteht aus zwei nach vorne gerichteten weissen Leuchten, welche das Fahrzeug leichter erkennbar machen.

Das Nachrüsten von Tagfahrlichtern an einem Fahrzeug ist keine melde- und prüfpflichtige Änderung. Es braucht keine Nachprüfung im Strassenverkehrsamt.

Postadresse

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Postfach 3970
6002 Luzern 2

Standort

Strassenverkehrsamt
des Kantons Luzern
Disposition Fahrzeugprüfung
Arsenalstrasse 45
6010 Kriens

Telefon   041 318 18 33

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Technische Auskunft
Arsenalstrasse 45
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Telefon  0900 000 866
ab 4. Minute CHF 2.50/Min.

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Merkblatt Tagfahrlichter
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